1-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP)
Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik vermittelt erziehungswissenschaftliche, sozialpädagogische, kommunikative und musische Grundlagen für den Beruf des Erziehers und bereitet somit auf die Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik vor. Zudem wird die Entwicklung der Persönlichkeit wie auch der Handlungskompetenz der Schüler*innen gefördert.
Sekretariat/Verwaltung
Alexandra Kreuscher info@kolping-schulen-reutlingen.de
Tel. 07121-1379757
Schulleiter
Ulf Lipski
schulleitung.reutlingen@kbw-gruppe.de
Fachbereichsleitung
Andreas Strach
schulleitung.reutlingen@kbw-gruppe.de
Alle Fakten auf ein Blick
Unterricht
- Religionslehre/ Religionspädagogik
- Deutsch
- Englisch
Handlungsfelder:
- Berufliches Handeln fundieren
- Erziehung und Betreuung gestalten
- Bildung und Entwicklung fördern I
- Bildung und Entwicklung fördern II
Unterrichtszeiten
Der Unterricht wird nach dem Blockmodell durchgeführt. Die Ausbildung wird im Wechsel zwischen jeweils mehrwöchigen schulischen Unterrichtsblöcken und Praxisblöcken erfolgen. Während der Schulferien haben die Schüler:innen frei. Mit dem Besuch des 1BKSP ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
Dauer & Kosten
1 Jahr, Start jeweils zum Schuljahresanfang (September).
Der Schulbesuch ist für Dich schulgebührenfrei!
Du bezahlst lediglich eine Anmeldegebühr in Höhe von 50,- € sowie eine Materialgebühr in Höhe von 80,- € für das laufende Schuljahr.
Sollte dem Schulbesuch ein finanzieller Grund im Wege stehen, sprichst Du uns bitte an – wir finden gemeinsam eine Lösung!
Aufnahmebedingungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind
- Mittlerer Bildungsabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- der Nachweis eines Praktikums-Vertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kindergarten)
- Zusätzlich sind von Bewerber/innen, die die Fachschulreife nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (B1) nachzuweisen.